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   BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B   

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https://dejure.org/2012,42281
BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B (https://dejure.org/2012,42281)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B (https://dejure.org/2012,42281)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2012 - B 9 V 49/12 B (https://dejure.org/2012,42281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 65 Abs 1 S 1 Nr 1 BVG
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Ruhen von Leistungen der Opferentschädigung bei Erhalt von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Ruhen von Leistungen der Opferentschädigung bei Erhalt von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Ruhen von Leistungen der Opferentschädigung bei Erhalt von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R

    Gewalttat - Arbeitsunfall - Systemabgrenzung - freiwillige Versicherung -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B
    Jedenfalls fehlt es an hinreichenden Ausführungen des Klägers zur Klärungsbedürftigkeit der darin angesprochenen rechtlichen Problematik eines Ruhens des Anspruchs auf Versorgungsbezüge nach Maßgabe des § 65 BVG (zur Auslegung des § 65 Abs. 1 S 1 Nr. 1 BVG vgl zB: BSG Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 4/02 R - BSGE 91, 124 RdNr 5 ff = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1) .

    Die Bezugnahme des Klägers allein auf das Senatsurteil vom 12.6.2003 (B 9 VG 4/02 R - BSGE 91, 124 = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1) verbunden mit der Behauptung, dass es zu der gestellten Rechtsfrage bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe, genügt diesen Darlegungserfordernissen nicht.

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B
    Berücksichtigung hätte auch das Senatsurteil vom 25.3.1999 (B 9 VG 1/98 R - BSGE 84, 54 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15) finden müssen, wonach bei konkurrierenden versorgungsrechtlichen und unfallversicherungsrechtlichen Ansprüchen durch Ruhen der Ansprüche nach dem BVG Doppelleistungen ausgeschlossen werden und dieses Ruhen auf die Höhe der Ansprüche gegen das andere System begrenzt wird, um etwaige höhere Ansprüche nach dem BVG zu erhalten (vgl auch Dau in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Aufl 2012, § 65 BVG RdNr 7).
  • BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 58/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B
    Der Kläger entnimmt die von ihm gestellte Rechtsfrage offenbar einem dem 14. Senat des BSG vorliegenden Verfahren (B 14 AS 58/12 R) , in dem es um die Berücksichtigung eines Teils der Verletztenrente, die ua einen Anspruch auf Grundrente nach Maßgabe des § 65 BVG zum Ruhen gebracht hat, als Einkommen nach dem SGB II geht.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B
    Insoweit wäre eine nähere Auseinandersetzung mit der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich gewesen um darzulegen, inwiefern sich darin keine genügenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der sinngemäß gestellten Frage finden lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVh 1/89

    Ruhen der Versorgung nach § 65 BVG

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B
    Dabei wäre zB darauf einzugehen gewesen, dass sich das BSG mit Urteil vom 29.8.1990 (9a/9 RVh 1/89 - SozR 3-3100 § 65 Nr. 1) zur Auslegung von § 65 Abs. 1 Nr. 1 BVG geäußert hat.
  • BSG, 09.08.2016 - B 9 V 36/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG blieb erfolglos (Beschluss vom 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B) .

    Hierzu ist dem Kläger bereits mit Senatsbeschluss vom 29.11.2012 (B 9 V 49/12 B - Juris RdNr 5) erläutert worden, dass es im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zur Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf Leistungen der Opferentschädigung gemäß § 65 Abs. 1 S 1 Nr. 1 BVG geltend gemacht wird, erforderlich ist, sich mit der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinanderzusetzen, um darzulegen, inwiefern sich darin keine genügenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage finden lassen (vgl BSG vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 und vom 31.3.1993 - 13 BJ 215/92 = SozR 3-1500 § 146 Nr. 2) .

    Hieran fehlt es erneut (siehe zu den weiteren Voraussetzungen den Senatsbeschluss vom 29.11.2012, aaO, RdNr 6 mwN) .

  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - L 9 U 847/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abtretung von Ansprüchen auf Verletztenrente -

    In mehreren Rechtsstreitigkeiten gegen die Versorgungsverwaltung blieb der Kläger mit seinem Begehren, die bewilligten Leistungen nach dem OEG an ihn auszuzahlen, ohne Erfolg (vgl. Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 12.12.2003 [S 6 VG 2246/00], Berufung hiergegen: Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.05.2005 [L 8 VG 1018/04] und die als unzulässig verworfene Nichtzulassungsbeschwerde [NZB] Beschluss des Bundessozialgerichts v. 29.08.2005 [B 9a VG 11/05 B] sowie die vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerde [1 BvR 2017/05]; ferner Urteil des SG Konstanz vom 16.06.2010 [S 1 VG 1130/09], Urteil des LSG vom 10.07.2012 [L 6 VG 3708/10], NZB, Beschluss des BSG v. 29.11.2012 [B 9 V 49/12 B]).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 6 VE 294/14
    Die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundessozialgericht (BSG, Az.: B 9 V 49/12 B) mit Beschluss vom 29. November 2012 zurück.

    Der Zweck der Norm liegt darin, dass Doppelleistungen ausgeschlossen werden, (so auch zuletzt BSG, Beschluss vom 29. November 2012 - B 9 V 49/12 B - juris).

  • BSG, 23.01.2013 - B 9 V 48/12 B
    5 Abgesehen davon, dass der Kläger dieselbe Rechtsfrage schon zur Begründung seiner unter dem Aktenzeichen B 9 V 49/12 B anhängig gewesenen Nichtzulassungsbeschwerde (Senatsbeschluss vom 29.11.2012) in einem Verfahren gegen die Anrechnung der ihm gewährten Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die ihm zustehenden Versorgungsbezüge nach dem OEG aufgeworfen hatte, und dort deren Klärungsbedürftigkeit nicht hinreichend dargestellt hat (BSG aaO), mangelt es hier zusätzlich an einer detaillierten Darstellung der Klärungsfähigkeit dieser Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren.
  • BSG, 19.06.2013 - B 13 R 71/13 B
    Denn insoweit verkennt die Klägerin, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie vom BSG im konkreten Einzelfall noch nicht entschieden worden ist, gleichwohl keiner höchstrichterlichen Klärung mehr bedarf, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Beantwortung ergibt (stRspr, vgl nur Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG vom 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B
    Denn insoweit verkennt der Kläger, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie vom BSG im konkreten Einzelfall noch nicht entschieden worden ist, gleichwohl keiner höchstrichterlichen Klärung mehr bedarf, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Beantwortung ergibt (stRspr, vgl nur Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG vom 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B - Juris RdNr 5).
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